Wer übernimmt die Kosten einer Mütterpflegerin?

Für gesetzlich versicherte Frauen können die Kosten nach einem Antrag auf professionelle Haushaltshilfe bei deiner Krankenkasse teilweise, meist sogar vollständig übernommen werden.
Für Privatversicherte lohnt es in jedem Fall nachzufragen, ob Kosten übernommen werden.

Wer hat Anspruch auf eine Mütterpflegerin?

Grundsätzlich kann jede Frau (auch jeder Mann) eine professionelle Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen, wenn die gesetzlichen Grundlagen nach § 24 h SGB V oder § 38 SGB V zum Antragszeitpunkt erfüllt sind.
Ich arbeite zu einem festen Stundenlohn. Als Leistungserbringerin im Gesundheitswesen kann ich mit meiner IK-Nummer nach ärztlicher Verordnung mit den Krankenkassen abrechnen. Diese übernehmen die Kosten für meine Tätigkeit als Mütterpflegerin basierend auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:

§ 24 SGB V
"Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft und/oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.(Beachte: Elternzeit)
mögliche Diagnosen hierfür:
  • Blutungen
  • Hyperemesis Gravidarum
  • ärztl. Verordnete Bettruhe
  • Symphysenlockerung
  • Mehrlingsschwangerschaften
  • Risikoschwangerschaften etc.
§ 38 SGB V
„Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung (Vorraussetzung: es lebt mind. ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt), wegen Krankheit oder Verschlimmerung einer Krankheit die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist.“
mögliche Diagnosen hierfür:
  • Alleinerziehende
  • Geburtsverletzungen
  • hoher Blutverlust
  • Kreislaufregulationsstörung
  • Wundheilungsstörung
  • Stillprobleme
  • Mastitis
  • Überforderung/Erschöpfung
  • postpartale Depression
  • Mehrlingsgeburt etc.

Möchtest du Hilfe in Anspruch nehmen?

Dann solltest du bei deiner Krankenkasse einen „Antrag auf Haushaltshilfe“ stellen. Das Formular bekommst du auf telefonische Anfrage oder online bei deiner Krankenkasse.

Hierfür berate ich dich gern und helfe dir auch beim Ausfüllen des Antrages.

Diesem Antrag muss eine Notwendigkeitsbescheinigung hinzugefügt werden. Die bekommst du im Krankenhaus, von deiner Frauenärztin/Frauenarzt, deiner Hausärztin/Hausarzt oder von deiner Hebamme.

Meine Leistungen könne auch privat gebucht werden.
Es lassen sich verschiedene und individuelle Pakete zusammenstellen. Diese können auch als Gutschein verschenkt werden.